Stand: 17. April 2021 JO-AVHH

Jugendordnung des AVHH (JO-AVHH)

Mitglied des Deutschen Aikido-Bund e.V. und des Hamburger Sportbund e.V.

§1 – Grundlage

Grundlage dieser Ordnung sind die Satzungen des Deutschen Aikido-Bund e.V. (DAB) und des Aikido-Verband Hamburg e.V. (AVHH).

§2 – Mitgliedschaft

Alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Jugendarbeit tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Mitglieder des AVHH bilden die Jugend im AVHH.

§3 – Aufgaben und Ziele

Die Jugend im AVHH ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Sportgemeinschaften Aikido zu betreiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im AVHH unterstützt und koordiniert, und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

§4 – Jugendvollversammlung

4.1 Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Jugend des AVHH. Sie berät und entscheidet über grundsätzliche Fragen der Jugendarbeit des AVHH. Sie besteht aus:

4.1.1 den Jugendleitungen der Mitglieder des AVHH,4.1.2 der Jugendleitung des AVHH mit Sitz und Stimme im Vorstand des AVHH sowie4.1.3 den Mitgliedern des Jugendausschusses.

4.2 Sie tritt alle zwei Jahre auf Einladung und unter der Leitung der Jugendleitung des AVHH jeweils vor der Hauptversammlung zusammen. Sie ist bei ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig

4.3 Die Einladung zur Jugendvollversammlung muss schriftlich mit vorläufiger Tagesordnung mindestens 6 (sechs) Wochen vor Durchführung allen Mitgliedern und dem Vorstand des AVHH zugestellt werden.

4.4 Das Stimmrecht wird folgendermaßen zugeteilt:

4.4.1 Die Mitglieder des AVHH besitzen bei der Jugendvollversammlung pro angefangene 25 (fünfundzwanzig) jugendliche Angehörige 1 (eine) Stimme. Die Berechnung der Stimmen erfolgt auf Grundlage der letzten Stärkemeldung.

4.4.2 Die Jugendleitung des AVHH besitzt 1 (eine) Stimme.

4.4.3 Die Mitglieder des Jugendausschusses besitzen jeweils 1 (eine) Stimme.

4.5 Alle Mitglieder des AVHH sind berechtigt, schriftliche und begründete Anträge an die Jugendvollversammlung zu stellen und diese zu vertreten. Die Anträge müssen jedoch spätestens vier Wochen vor der Jugendvollversammlung schriftlich bei der Jugendleitung des AVHH eingereicht werden. Anträge von Angehörigen des Vorstandes werden durch die Jugendleitung des AVHH vertreten, wenn sie die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gefunden haben.

4.6 Es muss geheim abgestimmt werden, sobald eine stimmberechtigte Person dies wünscht.

4.7 Zur Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.

4.8 Die Ausübung des Stimmrechtes ist daran gebunden, dass sich das Mitglied nicht mit seinen Beiträgen oder sonstigen Verpflichtungen im Rückstand befindet.

4.9 Weitere Verfahrensweisen siehe ggf. §13 – „Hauptversammlung“ der Satzung des AVHH.

§5 – Jugendausschuss

5.1 Zu den Aufgaben des Jugendausschusses gehört die Verwirklichung der in §3 genannten Aufgaben und Ziele.

5.2 Der Jugendausschuss besteht aus der Jugendleitung des AVHH als Vorsitz. Zudem kann jeder Mitgliedsverein des AVHH, welcher in der letzten Stärkemeldung mindestens einen Jugendlichen unter 27 gemeldet hat, einen Vertreter in den Jugendausschuss stellen.

5.3 Er tritt bei Bedarf zusammen und erarbeitet Empfehlungen sowie Richtlinien für die Durchführung der Jugendarbeit im AVHH.

5.4 Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

5.5 Alle vom Jugendausschuss mit Mehrheit gefassten Beschlüsse und geschaffenen Richtlinien gelten, soweit sie andere Ressorts nicht berühren; in diesem Fall sind sie an das für die weitere Bearbeitung zuständige Organ des AVHH zu leiten. Dieses veranlasst nach Prüfung ggf. die Inkraftsetzung unter Beachtung des vorgeschriebenen Verfahrens.

§6 – Jugendkasse

6.1 Die Jugend des AVHH verfügt über ein eigenes Budget und nimmt Zuschüsse für die Jugend entgegen.

6.2 Die Jugendkasse wird von dem/der Schatzmeister:in des AVHH geführt und von der Jugendleitung des AVHH überwacht.

6.3 Der Jugendausschuss entscheidet über die Verwendung der ihm zufließenden Mittel.

§7 – Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

7.1 Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und

7.2 von der Hauptversammlung des AVHH mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen.

7.3 Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/treten mit der Bestätigung durch die Hauptversammlung des AVHH in Kraft.

7.4 Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung können Vorstand des AVHH vorläufig bis zur nächsten Hauptversammlung des AVHH in Kraft gesetzt werden.

§8 – Sonstige Bestimmungen

8.1 Der AVHH verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Schwerwiegende Verstöße können zu Ausschlüssen führen und der Entzug von Lizenzen ist möglich.

8.2 Voraussetzung für die Arbeit im AVHH ist die Abgabe des Ehrenkodex.

8.3 Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Satzung des AVHH bzw. des DAB.

22Das Thema des letzten Lehrganges in der HTBU am 28.09. lautete: “Genieße die Technik”. Geleitet wurde er von den beiden Danträgern Agnes Schröder (4. Dan) und Andreas Kalbitz (4.Dan). Die Anreise war bis 13:30 Uhr. Als erstes wurden die Matten aufgebaut und die Pässe abgegeben, bis es dann um 14:00 Uhr losging.Als stellten sich alle zum angrüßen auf der Matte auf. 2Die erste Trainingseinheit dauerte von 14:00 - 15:30. Es wurden Spiele wie z.B. Wäscheklammerjagen gespielt, bekannte und neue Techniken durchgeführt und mit Schaumstoffschwertern auch mal eine andere Seite des Aikido erkundet. Nach den ersten 1 ½ Stunden gab es erst einmal eine kleine Pause, um danach mit neuer Energie fortzufahren. Im zweiten Teil gab es viele interessante Techniken, wie z.B. den Irimi Nage. Zum Abschluss haben wir noch alle gemeinsam Pizza gegessen. Nachdem wir alle unsere Pässe wieder zurückbekommen hatten, gingen wir wieder getrennte Wege.

Geschrieben von Marieke V.

Das Samurai-Camp 2018, geleitet von Lilo S. in Scharbeutz fand vom 25. Juli bis zum 30. Juli statt. Das Wetter war sehr gut, meistens sonnig und warm. Im Camp haben wir Aikido trainiert, doch das war nicht das einzige. Wir haben auch Workshops, einen Ausflug zum Hansa Park, die Lagerolympiade und vieles mehr unternommen, doch neben alledem hatten wir immer genügend Freizeit. Unsere Freizeit konnten wir verbringen wie wir wollten, uns wurde jedenfalls nie langweilig. Zum Training wurden wir in drei Gruppen unterteilt, die Kirschblüten, die Kois und die Katanas, welche wiederum in jeweils zwei Gruppen gespalten waren, die türkisen und die schwarzen. Wir hatten morgens und abends je zwei Stunden Training. Meistens haben wir Zirkeltraining gemacht, mit drei oder sechs Stationen, die Themen waren immer unterschiedlich. Unsere Trainer waren sehr nett, und haben gut und verständlich erklärt.   

25. Juli 18

P1050507 20180728 4896x32614Schon am Tag der Ankunft, war es sehr heiß. Aber dennoch mussten wir uns gedulden, bis wir eingeteilt wurden. Nach der Einteilung, konnten wir noch in ein anderes Zelt ziehen, in Ruhe auspacken und uns begrüßen. War alles getan, gab es auch schon unser erstes Mittagessen. Waren alle Bäuche gefüllt, hatten wir Zeit für uns, bis die Kennlernspiele begannen. Zur Erfrischung gingen wir an den Strand, wo das Wasser angenehm warm war. Nach dem der Strandbesuch gab es schon Abendessen und danach unser erstes Stationen-Training. Durch die Hitze war es ziemlich schwül in der Halle, da wunderte es niemanden, dass alle schweißnass und die Duschen randvoll waren. Am Ende des Tages, vielen alle erschöpft in ihre Betten.

Am 17. Februar 2018 kamen im Vereinshaus des Walddörfer Sportvereins Hamburg die Präventionsbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt zu ihrem ersten Vernetzungstreffen auf Bundesebene zusammen. Lilo S., PSG SH, Ingrid K. PSG Bund , Christian R. und Claudia W.-B. PSG HH

Auch im Sport ist die Sensibilität gegenüber sexueller Übergriffe im Laufe der letzten Jahre gewachsen. Mittlerweile mahnen PSG Treffenwissenschaftliche Studien deutlichen Handlungsbedarf an. Bei der deutschen Sportjugend wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt, der neben dem Ehrenkodex, dem erweiterten Führungszeugnis und zahlreichen Fortbildungsangeboten auch die Ernennung von Präventionsbeauftragten vorsieht.

Bei unserem Treffen haben wir die folgenden Fragen zur Definition des Inhaltes und Umfanges unserer Aufgaben als zentrales Thema angesehen:

  • Was kann in einer geschlossenen Gruppe (Verein) gegen sexualisierte Gewalt unternommen werden ?
  • Wann entsteht für die Beauftragten Handlungsbedarf ?
  • Welche Schritte können sinnvoll unternommen werden ?
  • Wo kann man sich Hilfe holen ?

Wir sind der Meinung, dass diese neue Aufgabe eine große Herausforderung darstellt und wissen, dass es ein “vollkommen richtiges“ Handeln nicht geben kann. Jedoch ist die Alternative nicht, gar nichts zu tun.

Um Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen, muss man ihnen Stimme und Sprache geben. Dazu gehört die Fähigkeit, Nähe und Distanz zum Gegenüber selbst bestimmen und auch Nein sagen zu können. Man muss sie stärken, denn Kinder mit einer starken Persönlichkeit werden seltener zu Opfern.

Aikido kann hier im positiven Sinne die Körperwahrnehmung schulen und die Persönlichkeit stärken. Dabei ist die Rolle des Trainers / der Trainerin entscheidend.

Brauchbares Material zu dem Themenkomplex ist leicht zu finden, so zum Beispiel auf den Internetseiten des Deutschen Olympischen Sportbundes, der Sportjugend und diverser Opferorganisationen. Wir bieten hier einen ersten Überblick: AVHH Prävention

Wir wünschen uns für die Zukunft, dass in den einzelnen Landesverbänden die Ämter der Präventionsbeauftragten mit engagierten Aikidoka besetzt werden.

Ingrid Kositzki

DAB Bundesbeauftragte zur Prävention
gegen sexualisierte Gewalt

     
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